Anwalt Strafrecht Frankfurt – BGH-Beschluss zum Gehilfenvorsatz
Warum der BGH-Beschluss für das Drogenstrafrecht wichtig ist
Als Anwalt Strafrecht Frankfurt verfolge ich aktuelle Entwicklungen im Betäubungsmittelstrafrecht sehr genau. Mit Beschluss vom 29.10.2024 (Az. 1 StR 382/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass der Gehilfenvorsatz auch dann bestehen bleibt, wenn der Helfer die Art der Droge verwechselt. Diese Entscheidung ist für Strafverteidiger und Mandanten gleichermaßen von Bedeutung.
Fall aus Heilbronn: Cannabis statt Methamphetamin
Nach den Feststellungen des Landgerichts Heilbronn führte ein Mittäter Methamphetamin aus den Niederlanden nach Deutschland ein. Die Drogen waren in einer Hydraulikpresse versteckt.
Der Angeklagte stellte einen Abstellplatz zur Verfügung. Dabei nahm er an, dass es sich um Cannabis handelte. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG).
Der BGH änderte das Urteil jedoch ab: Maßgeblich sei eine Strafbarkeit nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG i.V.m. § 27 StGB, da der Angeklagte nach seinem Vorstellungsbild von Cannabis ausging.
BGH bestätigt Gehilfenvorsatz trotz Substanzverwechslung
Der BGH stellte klar:
- Der Angeklagte unterstützte objektiv den Methamphetamin-Handel.
- Subjektiv nahm er Cannabis an.
- Da zwischen BtMG-Delikten und Cannabis-Delikten nach dem KCanG eine tatbestandliche Verwandtschaftbesteht, entfällt der Vorsatz nicht.
Das bedeutet: Auch bei einem Irrtum über die Substanz bleibt der Gehilfenvorsatz bestehen, solange die Haupttat und die vorgestellte Tat eng verwandt sind.
BtMG und KCanG im Strafrecht – Unterschiede im Strafmaß
- BtMG (§ 29a): Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 11 Jahren und 3 Monaten.
- KCanG (§ 34): grundsätzlich milderer Strafrahmen.
Im entschiedenen Fall war die Menge jedoch außergewöhnlich hoch (600-fach über der „nicht geringen Menge“), sodass trotz des milderen Gesetzes eine empfindliche Strafe verhängt werden musste.
Fachanwalt Strafrecht Frankfurt zur Praxisrelevanz des Beschlusses
Für die Strafverteidigung bedeutet der Beschluss:
- Fehlvorstellungen über die Art der Droge führen nicht automatisch zu einem Entfallen des Vorsatzes.
- Entscheidend ist die tatbestandliche Nähe der Delikte.
- Ein spezialisierter Fachanwalt Strafrecht Frankfurt prüft stets, ob durch das KCanG eine günstigere rechtliche Einordnung möglich ist.
Wann das mildere KCanG Anwendung findet
Das KCanG eröffnet in manchen Fällen mildere Strafrahmen. Dies kann für Mandanten ein wichtiger Ansatzpunkt für die Verteidigung sein.
Warum eine spezialisierte Strafverteidigung entscheidend ist
Ein erfahrener Strafverteidiger bewertet nicht nur die rechtliche Lage, sondern auch, ob Verfahrensfehler vorliegen und wie sich Strafrahmen zugunsten des Mandanten nutzen lassen.
Strafverteidiger Frankfurt informiert – Gehilfenvorsatz bleibt bestehen
Der BGH-Beschluss vom 29.10.2024 stärkt die Klarheit im Drogenstrafrecht. Auch wenn die Substanz verwechselt wird, bleibt der Gehilfenvorsatz bestehen.
Mandanten sollten frühzeitig einen Strafverteidiger Frankfurt einschalten, um ihre Rechte zu wahren.
Kontakt zu Rechtsanwalt Mustafa Üstün in Frankfurt aufnehmen
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