Fachanwalt für Strafrecht Üstün | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
  • Startseite
  • Rechtsgebiete
    • BtM-Delikte
    • Sexualstrafrecht
    • Wirtschaftskriminalität
    • Eigentums- und Vermögensdelikte
    • Körperverletzungsdelikte
    • Tötungsdelikte
  • Rechtsprechung
    • allgemein
    • eigene Fälle
  • Medien
    • eigene Fälle
  • Glossar
  • Kontakt
  • Menü Menü

Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld

in Eigentums- und Vermögensdelikte, StPO/von Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Im Verfahren wegen Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Landgericht die Einziehung von 150.000 Euro an. Die Revision hatte teilweise Erfolg: Der Strafausspruch wurde aufgehoben, da eine belgische Vorverurteilung nicht berücksichtigt worden war. Außerdem wurde der Einziehungsbetrag reduziert.


I. Sachverhalt

Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Falschgeld. Neben der Freiheitsstrafe ordnete es die Einziehung von 150.000 Euro als Gesamtschuldner an.

Der Angeklagte legte Revision ein. Er rügte sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler.


II. Entscheidungsgründe

Die Revision hatte nur teilweise Erfolg.

  • Verfahrensrügen: Diese blieben ohne Erfolg.
  • Schuldspruch: Die Nachprüfung ergab keine Rechtsfehler. Der Schuldspruch ist rechtskräftig.
  • Strafausspruch: Das Urteil wurde aufgehoben, da das Landgericht eine belgische Vorverurteilung nicht berücksichtigt hatte. Diese hätte bei der Strafzumessung beachtet werden müssen, weil ansonsten eine unzulässige Härte entsteht.
  • Einziehung: Der Betrag wurde um 1.200 Euro reduziert, sodass nun eine Einziehung von 148.800 Euro angeordnet ist. Damit sollte jede zusätzliche Beschwer des Angeklagten ausgeschlossen werden.

III. Zusammenfassung

  • Der Schuldspruch wegen Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld bleibt bestehen.
  • Der Strafausspruch wurde aufgehoben und muss neu verhandelt werden.
  • Die Einziehung wurde auf 148.800 Euro reduziert.
  • Eine neue Strafkammer wird über die Strafe entscheiden.

IV. Bedeutung für Praxis und Tipps

  • Für Strafverteidiger: Ausländische Vorverurteilungen müssen in der Strafzumessung berücksichtigt werden. Andernfalls liegt ein Rechtsfehler vor.
  • Für Betroffene: Auch bei rechtskräftigen Schuldsprüchen kann die Revision im Strafausspruch erfolgreich sein.
  • Für Gerichte: Unionsrecht verlangt, dass ausländische Urteile ähnlich berücksichtigt werden wie inländische Vorstrafen.

Tipp: Bei Revisionen sollte stets geprüft werden, ob frühere Verurteilungen – insbesondere aus EU-Mitgliedstaaten – korrekt einbezogen wurden.


V. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wurde der Strafausspruch aufgehoben?
Weil das Landgericht eine belgische Vorverurteilung nicht berücksichtigt hat, obwohl dies zwingend war.

Welche Strafe droht nun?
Eine neue Strafkammer muss über die Höhe der Strafe entscheiden, die Feststellungen bleiben aber bestehen.

Was geschah mit der Einziehung?
Sie wurde um 1.200 Euro reduziert, sodass nun 148.800 Euro eingezogen werden.

War die Revision insgesamt erfolgreich?
Nur teilweise: Der Schuldspruch bleibt bestehen, die Strafe und die Einziehung wurden teilweise geändert.

Schlagworte: Rechtsprechung
https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png 0 0 Rechtsanwalt Mustafa Üstün https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-09-19 16:46:322025-09-19 16:54:08Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld
Das könnte Dich auch interessieren
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – Eigennutz
Versuchte gefährliche Körperverletzung – BGH konkretisiert Grenzen
Mordmerkmal Heimtücke – aktuelle Rechtsprechung des BGH
K.O.-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug
Mordmerkmal niedriger Beweggrund
Durchsuchung von Anwaltskanzleien

Mustafa Üstün

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger
in Frankfurt am Main

Kategorien

  • Allgemein
  • Drogenstrafrecht
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Körperverletzungs­delikte
  • Sexualstrafrecht
  • StPO
  • Tötungsdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht

069 25737 5268

Notfallnummer:
0151 4635 9133

info@ra-uestuen.de

WhatsApp

Nextower, Etage 29

Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

069 / 9893 9952 0
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Link to: Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge Link to: Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge Link to: Vergewaltigung und Körperverletzung Revision erfolgreich Link to: Vergewaltigung und Körperverletzung Revision erfolgreich Vergewaltigung und Körperverletzung Revision erfolgreich
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen