Fachanwalt für Strafrecht Üstün | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
  • Startseite
  • Rechtsgebiete
    • BtM-Delikte
    • Sexualstrafrecht
    • Wirtschaftskriminalität
    • Eigentums- und Vermögensdelikte
    • Körperverletzungsdelikte
    • Tötungsdelikte
  • Rechtsprechung
    • allgemein
    • eigene Fälle
  • Medien
    • eigene Fälle
  • Glossar
  • Kontakt
  • Menü Menü

Fehlende Reue bei Strafzumessung

in Sexualstrafrecht/von Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Fehlende Reue bei Strafzumessung: Entscheidung des BGH

Der BGH fehlende Reue Strafzumessung ist ein Beschluss vom 16.07.2024. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass einem Angeklagten, der die Tat bestreitet, nicht straferschwerend vorgeworfen werden darf, keine Reue zu zeigen.

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Landgericht den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Strafzumessung legte es ihm aus, dass er keinerlei Unrechtseinsicht und Reue gezeigt habe. Dies wertete der BGH als rechtsfehlerhaft und hob die Entscheidung teilweise auf.


Kernaussage des BGH-Beschlusses

  • Wer die Tat bestreitet, darf nicht deshalb härter bestraft werden, weil er keine Reue zeigt.
  • Ein Geständnis kann strafmildernd wirken, aber fehlende Reue bei Tatbestreiten darf nicht straferschwerend berücksichtigt werden.
  • Dieses Prinzip wurde bereits in früherer Rechtsprechung bestätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2021 – 6 StR 7/21).

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Der BGH stellte außerdem klar:

  • Vorheriger einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mindert nicht die Schutzwürdigkeit der sexuellen Selbstbestimmung.
  • Entscheidend ist das individuelle Leid des Opfers.
  • Gerichte dürfen ihre Entscheidungen nicht auf stereotype Vermutungen stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.01.2023 – 5 StR 386/22).

Bedeutung für Verteidigung und Beschuldigte

Für Strafverteidiger ist die Entscheidung zur Strafzumessung bei fehlender Reue praxisrelevant:

  • Beschuldigte dürfen eine Tat bestreiten oder schweigen, ohne dass dies negativ bewertet werden darf.
  • Ein Gericht, das das Fehlen von Reue in einem solchen Fall straferschwerend wertet, handelt rechtsfehlerhaft.
  • Verteidiger sollten daher im Plädoyer gezielt prüfen, ob die Strafzumessung auf unzulässigen Erwägungen beruht.
  • Auch für Beschuldigte ist die Entscheidung wichtig: Sie können ihr Schweigerecht nutzen, ohne Nachteile bei der Strafe zu riskieren.

Fazit: BGH fehlende Reue Strafzumessung

Der BGH fehlende Reue Strafzumessung macht deutlich: Wer eine Tat bestreitet, darf deswegen nicht härter bestraft werden. Gleichzeitig bleibt die sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt geschützt – unabhängig von früheren einvernehmlichen Handlungen. Für die Praxis zeigt sich: Strafzumessung darf sich nur an rechtlich zulässigen Kriterien orientieren, nicht an der Erwartung einer bestimmten Haltung des Angeklagten.


Häufige Fragen zum BGH-Beschluss

Was bedeutet der BGH-Beschluss fehlende Reue bei Strafzumessung?

Der Beschluss stellt klar: Wer die Tat bestreitet, darf nicht härter bestraft werden, nur weil er keine Reue zeigt.

Darf fehlende Reue jemals straferschwerend berücksichtigt werden?

Ja, aber nur wenn der Täter die Tat gesteht und erkennbar keine Verantwortung übernimmt. Beim Tatbestreiten darf dies nicht negativ gewertet werden.

Welche Folgen hat das Urteil für Beschuldigte?

Beschuldigte können ihr Schweigerecht nutzen oder die Tat bestreiten, ohne Nachteile bei der Strafzumessung befürchten zu müssen.

Schlagworte: Rechtsprechung
https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png 0 0 Rechtsanwalt Mustafa Üstün https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-09-14 07:01:382025-09-14 07:04:36Fehlende Reue bei Strafzumessung
Das könnte Dich auch interessieren
Vermögensabschöpfung 76a StGB – BGH Urteil vom 04. Juni 2025 zur Verhältnismäßigkeit
Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge
Tattoo im Gesicht schwere Körperverletzung
Quellen-TKÜ
Sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff
Verwertbarkeit von SkyECC-Daten

Mustafa Üstün

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger
in Frankfurt am Main

Kategorien

  • Allgemein
  • Drogenstrafrecht
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Körperverletzungs­delikte
  • Sexualstrafrecht
  • StPO
  • Tötungsdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht

069 25737 5268

Notfallnummer:
0151 4635 9133

info@ra-uestuen.de

WhatsApp

Nextower, Etage 29

Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

069 / 9893 9952 0
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Link to: Versuchte gefährliche Körperverletzung – BGH konkretisiert Grenzen Link to: Versuchte gefährliche Körperverletzung – BGH konkretisiert Grenzen Versuchte gefährliche Körperverletzung – BGH konkretisiert Grenzen Link to: Quellen-TKÜ Link to: Quellen-TKÜ Quellen-TKÜ
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen