Raub mit Machete in Wabern: Staatsanwaltschaft und Verteidiger legen Einspruch ein
Der folgende Beitrag wurde am 14.04.2025 auf hna.de veröffentlicht. Rechtsanwalt Mustafa Üstün ist an dem Verfahren als Wahlverteidiger beteiligt.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger legen Einspruch gegen das Urteil im sogenannten Machetenprozess ein.
Ob es bei dem im März gefällten Urteil gegen die fünf Angeklagten im sogenannten Machetenprozess von Wabern bleibt, steht nicht fest. Das Landgericht Kassel bestätigte jetzt Informationen der HNA, dass gegen den Urteilsspruch der 10. Großen Strafkammer von Seiten der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt wurde.
Drei der fünf Angeklagten sollten laut Richterspruch wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zwischen neun Jahren sowie sechs Jahren und neun Monaten ins Gefängnis, zwei wurden frei gesprochen.
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Die Rechtsanwälte der drei Verurteilten, Mustafa Üstün, Florian Wittkop, Peter Gros sowie Marcus Mauermann, sahen alle das Urteil der Kammer als zu hoch an. Gros sprach zudem davon, dass sein Mandant mit sechs Jahren und neun Monaten Haft im Vergleich zum Haupttäter, der mit der Machete zuschlug und neun Jahre ins Gefängnis muss, zu hart bestraft wurde. Schließlich habe sein Mandant auf den Haupttäter eingewirkt, nicht weiter auf das Opfer einzuschlagen.
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