Sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff
Im Fall sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff entschied der Bundesgerichtshof über die Grenzen der Verteidigungsrechte. Streitpunkt war, ob ein sichergestelltes Mobiltelefon unüberwacht überlassen werden muss, um entlastende Beweise zu sichern. Das Gericht stellte klar: Eine unüberwachte Herausgabe ist nicht erlaubt.
I. Sachverhalt
Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Angeklagten wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
Die Verteidigung beantragte, das sichergestellte Smartphone unüberwacht in der Untersuchungshaftanstalt nutzen zu dürfen, um gespeicherte Daten und Online-Dienste aufzurufen. Das Gericht lehnte ab, stellte aber eine Kopie der gespeicherten Daten bereit und erlaubte eine überwachte Einsichtnahme.
II. Entscheidungsgründe
Der BGH bestätigte das Vorgehen des Landgerichts:
- Keine unüberwachte Herausgabe: Ein Smartphone als amtlich verwahrtes Beweisstück darf nicht unbeaufsichtigt überlassen werden.
- Grenze zur Eigenrecherche: Der Antrag zielte auf Ermittlungen der Verteidigung, nicht nur auf Einsichtnahme. Gerade bei Verfahren wegen sexueller Nötigung und sexueller Übergriffs unterstreicht der BGH, dass dies unzulässig ist.
- Amtsermittlungspflicht: Gericht und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, auch entlastende Umstände zu ermitteln. Die Verteidigung kann Beweisanträge stellen, aber keine unüberwachte Herausgabe erzwingen.
- Recht auf Einsicht gewahrt: Mit der überlassenen Kopie der Daten war das Recht auf Akteneinsicht erfüllt.
III. Zusammenfassung
- Verurteilung wegen sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffs bleibt bestehen.
- Kein Anspruch auf unüberwachte Nutzung von Beweismitteln.
- Die Entscheidung zu sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff verdeutlicht die Grenzen zwischen Akteneinsicht und eigener Ermittlungsarbeit.
IV. Bedeutung für Praxis und Tipps
- Für Strafverteidiger: Anträge zur Beweismittelbesichtigung müssen präzise sein. Eine unüberwachte Herausgabe wird nicht gewährt.
- Für Angeklagte: Entlastende Beweise können durch förmliche Anträge eingebracht werden.
- Für Gerichte: Die Integrität von Beweisstücken bleibt oberstes Gebot.
V. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Strafe wurde verhängt?
Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
Warum durfte das Mobiltelefon nicht unüberwacht genutzt werden?
Weil dies die Sicherheit und Integrität des Beweisstücks gefährdet hätte.
Welche Rechte hat die Verteidigung?
Sie darf Beweise einsehen und Kopien erhalten, aber keine unüberwachte Herausgabe verlangen.
Welche Aufgabe hat das Gericht?
Es muss nach § 244 Abs. 2 StPO von Amts wegen auch entlastende Beweise prüfen.
