Strafverteidiger Frankfurt am Main: Verfahren vor dem Landgericht Gera
Prozess mit Geständnis
Als Strafverteidiger in Frankfurt am Main begleite ich Mandanten bundesweit in Strafverfahren. Am 13. Dezember 2024 berichtete die OTZ über ein Verfahren vor dem Landgericht Gera, in dem ich als Wahlverteidiger tätig war. Der Angeklagte gestand die Taten, betonte jedoch, dass alles auf Gegenseitigkeit beruhte. Das Gericht kam zu einer anderen Einschätzung.
Geständnis des Angeklagten
Im Verfahren räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Handlungen ein. Er stellte dabei heraus, dass die Abläufe seiner Meinung nach einvernehmlich gewesen seien. Ziel dieser Einlassung war eine mildere Bewertung durch das Gericht.
Einschätzung des Landgerichts Gera
Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Trotz des Geständnisses bewertete es die Taten anders und sah keine tatsächliche Gegenseitigkeit. Damit blieb der Vorwurf schwerwiegend. Das Beispiel zeigt, wie entscheidend die gerichtliche Beweiswürdigung im Strafprozess ist.
Bedeutung für die Strafverteidigung in Frankfurt
Das Verfahren macht deutlich, dass ein Geständnis allein nicht automatisch zu einer milderen Strafe führt. Die richterliche Würdigung und die juristische Einordnung sind ausschlaggebend. Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt ist es meine Aufgabe, die Sichtweise meiner Mandanten klar und nachvollziehbar darzustellen.
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Fazit: Anwalt für Strafrecht Frankfurt informiert
Das Verfahren vor dem Landgericht Gera zeigt, dass ein Geständnis zwar ein wichtiges Signal sein kann, aber immer im Gesamtzusammenhang gewertet wird. Wenn Sie einen Strafverteidiger in Frankfurt am Main suchen, der Ihre Rechte konsequent schützt und Ihre Position im Strafverfahren überzeugend vertritt, stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite.
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