Tattoo im Gesicht schwere Körperverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. April 2025 (4 StR 495/24) entschieden, dass ein Tattoo im Gesicht schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB darstellen kann. Nach Ansicht der Richter liegt darin eine dauerhafte und erhebliche Entstellung, sodass der Qualifikationstatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt ist.
Hintergrund des Falls
Ein Täter ließ seinem Opfer aus Rache oberhalb der Augenbraue das Wort „FUCK“ tätowieren. Da das Tattoo sofort ins Auge fiel, veränderte es das Erscheinungsbild des Gesichts massiv. Zudem führte es zu einer erheblichen gesellschaftlichen Stigmatisierung des Opfers.
Tattoo im Gesicht schwere Körperverletzung – rechtliche Bewertung des BGH
Der BGH stellte klar:
- Erhebliche Entstellung: Ein provokantes Tattoo im Gesicht verändert das äußere Erscheinungsbild deutlich und beeinträchtigt die soziale Teilhabe des Opfers.
- Dauerhaftigkeit: Tattoos gelten als dauerhaft, solange keine konkrete und realistische Möglichkeit der Entfernung besteht. Bloß theoretische Optionen reichen nicht aus. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Hauptverhandlung.
- Tatqualifikation: Da der Täter mit Absicht handelte und eine besondere Demütigung bezweckte, qualifizierte der BGH die Tat als schwere Körperverletzung. Nach § 226 Abs. 2 StGB beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Freiheitsstrafe.
Bedeutung für die Praxis
Das Urteil zeigt deutlich:
- Auch ein Tattoo im Gesicht kann eine schwere Körperverletzung darstellen.
- Nicht nur klassische Verletzungen, sondern auch dauerhafte Veränderungen des Erscheinungsbildes fallen unter § 226 StGB.
- Gerichte legen bei der Bewertung großen Wert auf die tatsächlichen Behandlungsmöglichkeiten und den Grad der Entstellung.
Für Strafverteidiger bedeutet dies, dass bei Vorwürfen einer Körperverletzung mit entstellender Wirkung besonders genau geprüft werden muss, ob die gesetzlichen Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.
Fazit
Das BGH-Urteil 4 StR 495/24 macht deutlich: Ein auffälliges Tattoo im Gesicht kann als dauerhafte und erhebliche Entstellung gelten und deshalb eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB begründen.
Damit hat der BGH den Anwendungsbereich des § 226 StGB erweitert und zugleich klargestellt, dass auch äußerlich sichtbare, gesellschaftlich stigmatisierende Veränderungen strafrechtlich streng zu bewerten sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann gilt eine Entstellung im Strafrecht als dauerhaft?
Eine Entstellung ist dauerhaft, wenn sie nicht ohne erheblichen Aufwand oder nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden kann. Tattoos gelten deshalb in der Regel als dauerhaft.
Welche Strafe droht bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB?
Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens drei Jahre. In besonders schweren Fällen kann das Gericht bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängen.
Macht es einen Unterschied, ob das Tattoo entfernt werden kann?
Ja. Eine Entfernungsmöglichkeit wirkt sich nur dann aus, wenn sie zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung konkret und realistisch besteht. Theoretische Chancen genügen nicht.
Zählt auch ein kleines Tattoo als erhebliche Entstellung?
Das kommt auf die Wirkung an. Ein kleines Tattoo an einer verdeckten Stelle reicht meistens nicht aus. Ein auffälliges Tattoo im Gesicht stellt hingegen regelmäßig eine erhebliche Entstellung dar.
