Mustafa Üstün – Strafverteidiger

Mustafa Üstün – Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten

Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt verteidigt Rechtsanwalt Mustafa Üstün Mandanten bei Eigentums- und Vermögensdelikten. Dazu gehören insbesondere Raub (§§ 249 ff. StGB), räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) oder Hehlerei (§ 259 StGB). In solchen Verfahren drohen teils hohe Freiheitsstrafen, weshalb eine frühzeitige und erfahrene Strafverteidigung entscheidend ist.

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Hohe Strafen bei Eigentums- und Vermögensdelikten – warum Sie sofort handeln sollten

Bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Raub, schwerem Diebstahl oder räuberischer Erpressung drohen teils drastische Freiheitsstrafen. Ein bewaffneter Raubüberfall wird mit mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar mit mindestens 5 Jahren bestraft. Je nach Ausmaß der Gewaltanwendung, Wert des erbeuteten Gegenstands sowie körperlichen oder psychischen Folgen für das Opfer können die Strafen erheblich höher ausfallen. Entsprechend gehen Polizei und Staatsanwaltschaft in solchen Verfahren mit besonderer Härte und Intensität vor.

Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt ist Rechtsanwalt Mustafa Üstün auf die Verteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten spezialisiert. Er entwickelt von Anfang an eine individuelle Verteidigungsstrategie und sorgt dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt bleiben – bereits im Ermittlungsverfahren.

Sichern Sie sich jetzt eine diskrete Erstberatung beim Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt!

Aktuelle Rechtsprechung zu Eigentums- und Vermögensdelikte:

Erpressung und Nötigung

Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld

BGH Urteil gewerbsmäßiger Betrug 2025 – 2 StR 480/24

Häufige Fragen:

Welche Strafen drohen bei Raub oder räuberischer Erpressung?

Beim Raub (§§ 249 ff. StGB) droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Handelt es sich um einen bewaffneten Raubüberfall, beträgt die Mindeststrafe sogar fünf Jahre. Auch bei einer räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB) sind hohe Freiheitsstrafen die Regel.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub?


Beim Diebstahl (§ 242 StGB) wird eine fremde bewegliche Sache weggenommen, ohne Gewalt einzusetzen. Ein Raub (§ 249 StGB) liegt dagegen vor, wenn zusätzlich Gewalt angewendet oder angedroht wird.

Kann ich als Ersttäter mit einer milderen Strafe rechnen?


Ja. Insbesondere bei Diebstahlsdelikten oder erstmaliger Straffälligkeit kann eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafeverhängt werden. Maßgeblich sind aber die Umstände der Tat und die richtige Verteidigungsstrategie.

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei vorgeladen werde?


Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit einem Strafverteidiger für Eigentumsdelikte gesprochen haben. Mehr zum Thema finden Sie hier: Vorladung durch die Polizei.

Warum brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht?


Gerade bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Raub, Erpressung, Hehlerei oder Unterschlagung drohen erhebliche Strafen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe der Ermittlungsbehörden und sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an geschützt werden.

So gehen wir vor:

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    Welche Schritte der Anwalt für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung unternimmt, ergibt sich aus den Besonderheiten in Ihrem speziellen Fall. Der Anwalt stimmt sich im Detail mit Ihnen ab und hält Sie immer auf dem Laufenden.

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