Mustafa Üstün – Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt verteidigt Rechtsanwalt Mustafa Üstün Mandanten bei Eigentums- und Vermögensdelikten. Dazu gehören insbesondere Raub (§§ 249 ff. StGB), räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) oder Hehlerei (§ 259 StGB). In solchen Verfahren drohen teils hohe Freiheitsstrafen, weshalb eine frühzeitige und erfahrene Strafverteidigung entscheidend ist.
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Hohe Strafen bei Eigentums- und Vermögensdelikten – warum Sie sofort handeln sollten
Bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Raub, schwerem Diebstahl oder räuberischer Erpressung drohen teils drastische Freiheitsstrafen. Ein bewaffneter Raubüberfall wird mit mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar mit mindestens 5 Jahren bestraft. Je nach Ausmaß der Gewaltanwendung, Wert des erbeuteten Gegenstands sowie körperlichen oder psychischen Folgen für das Opfer können die Strafen erheblich höher ausfallen. Entsprechend gehen Polizei und Staatsanwaltschaft in solchen Verfahren mit besonderer Härte und Intensität vor.
Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt ist Rechtsanwalt Mustafa Üstün auf die Verteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten spezialisiert. Er entwickelt von Anfang an eine individuelle Verteidigungsstrategie und sorgt dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt bleiben – bereits im Ermittlungsverfahren.
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Aktuelle Rechtsprechung zu Eigentums- und Vermögensdelikte:
Häufige Fragen:
Welche Strafen drohen bei Raub oder räuberischer Erpressung?
Beim Raub (§§ 249 ff. StGB) droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Handelt es sich um einen bewaffneten Raubüberfall, beträgt die Mindeststrafe sogar fünf Jahre. Auch bei einer räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB) sind hohe Freiheitsstrafen die Regel.
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub?
Beim Diebstahl (§ 242 StGB) wird eine fremde bewegliche Sache weggenommen, ohne Gewalt einzusetzen. Ein Raub (§ 249 StGB) liegt dagegen vor, wenn zusätzlich Gewalt angewendet oder angedroht wird.
Kann ich als Ersttäter mit einer milderen Strafe rechnen?
Ja. Insbesondere bei Diebstahlsdelikten oder erstmaliger Straffälligkeit kann eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafeverhängt werden. Maßgeblich sind aber die Umstände der Tat und die richtige Verteidigungsstrategie.
Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei vorgeladen werde?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit einem Strafverteidiger für Eigentumsdelikte gesprochen haben. Mehr zum Thema finden Sie hier: Vorladung durch die Polizei.
Warum brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht?
Gerade bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Raub, Erpressung, Hehlerei oder Unterschlagung drohen erhebliche Strafen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe der Ermittlungsbehörden und sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an geschützt werden.
So gehen wir vor:



Erpressung und Nötigung
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Rechtsanwalt Mustafa Üstün
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Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-10-12 20:16:332025-10-12 20:16:33Erpressung und Nötigung
Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld
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Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-09-19 16:46:322025-09-19 16:54:08Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld
BGH Urteil gewerbsmäßiger Betrug 2025 – 2 StR 480/24
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Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-08-31 20:28:222025-08-31 20:33:05BGH Urteil gewerbsmäßiger Betrug 2025 – 2 StR 480/24