Mustafa Üstün – Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Ihnen selbst oder einem Ihrer Angehörigen wird von den Strafverfolgungsbehörden Raub, räuberische Erbressung, Hehlerei oder ein anderes Eigentums- oder Vermögensdelikte vorgeworfen?
Dann sind Sie hier richtig!
Rechtsanwalt Mustafa Üstün ist als Fachanwalt für Strafrecht auf die Strafverteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten spezialisiert und kann Ihnen helfen.
Schnelle Hilfe
Bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Raub oder räuberischer Erpressung drohen lange Gefängnisstrafen – beim bewaffneten Raubüberfall nicht unter 3 Jahren, unter Umständen sogar mindestens 5 Jahre. Je nach Grad der Gewaltanwendung, Wert des geraubten Gegenstands, körperlichen oder psychischen Schäden für das Opfer oder sonstigen konkreten Umständen der Tat kann die Strafe erheblich höher ausfallen und die Ermittlungsbehörden gehen mit besonderer Intensität vor.
Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten, der sich auf Delikte im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte spezialisiert hat. Nur so können Ihre Rechte von Anfang an gewahrt und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
5 Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten:
Sie reden mit der Polizei.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Aussagen zu machen. Besonders in Drogendelikten ist es ratsam, dieses Schweigerecht zu nutzen. Es besteht das Risiko, unbeabsichtigt mehr preiszugeben, als den Ermittlungsbehörden derzeit bekannt ist, wodurch Vorwürfe aufkommen könnten, die andernfalls nicht zur Sprache kämen.
Sie können sich jederzeit nach gründlicher Beratung und Absprache mit Ihrem Strafverteidiger zu den Vorwürfen äußern.
Sie lassen sich durch die Hausdurchsuchung beeindrucken.
Wenn die Polizei, häufig in den frühen Morgenstunden, mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür steht und Ihre Wohnung durchsuchen will, ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Beamten. Sie sind aber auch nicht verpflichtet, bei der Durchsuchung mitzuwirken.
Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig und prüfen Sie, welche Räume und Gegenstände davon betroffen sind. Sie haben das Recht zu verlangen, dass ein unabhängiger Zeuge die Durchsuchung beobachtet.
Sie sollten immer einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Die Polizei kann Ihnen das nicht verbieten. Rufen Sie umgehend auf der Notfallnummer an.
Sie entsperren Ihr Handy.
Egal, was die Polizei Ihnen erzählt: Sie müssen Ihre Handy nicht entsperren und den Sperrcode Ihres Mobiltelefons auch nicht verraten. Das bringt Ihnen keinerlei Vorteile – im Gegenteil!
Sie vertrauen der Polizei, die Ihnen Strafmilderung in Aussicht stellt.
Die Polizei kann Ihnen bezüglich der Strafmilderung oder dem Absehen von Strafe gemäß § 31 BtMG überhaupt keine verbindlichen Zusagen machen. Diese Entscheidungen trifft ausschließlich das Gericht. Ihr Strafverteidiger wird Sie nach Akteneinsicht genau aufklären und die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall mit Ihnen erörtern.
Sie beauftragen nicht sofort einen erfahrenen Strafverteidiger.
Je früher Sie einen auf Strafverteidigung spezialisierten und in Drogendelikten erfahrenen Strafverteidiger mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, um so mehr Möglichkeiten bleiben, zu Ihren Gunsten Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen. Beauftragen Sie am besten sofort einen spezialisierten Fachanwalt!
Wenn Sie das bisher versäumt haben, holen Sie das jetzt nach. Generell gilt: Es ist nie zu früh und selten zu spät!
Aktuelle Rechtsprechung zu Eigentums- und Vermögensdelikte:
Eigentums- und Vermögensdelikte
Typische Delikte im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte sind:
- Raub (§§ 249 ff. StGB)
- Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)
Rechtsanwalt Üstün hat umfassende Erfahrung als Strafverteidiger im gesamten Bereich der
Eigentums- und Vermögensdelikte. Bei ihm sind Sie immer in den besten Händen.
Rechtlicher Beistand bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Wenn Ihnen ein Eigentums- oder Vermögensdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen und sofort rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Es drohen erhebliche Strafen und Polizei und Staatsanwaltschaft gehen mit besonderer Intensität vor. Bei Verdacht auf schwere Straftaten wird regelmäßig Untersuchungshaft angeordnet.
Erfolgreiche Strafverteidigung mit erfahrenem Anwalt
Bei der Auswahl eines Strafverteidigers sollten Sie sowohl zügig als auch sorgfältig vorgehen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Anwalt auf Strafrecht spezialisiert ist und nicht alle Strafverteidiger über die notwendige Erfahrung mit Betäubungsmitteldelikten verfügen. Ein Fachanwalt für Strafrecht, der umfassende Kenntnisse in Drogendelikten hat, kann Ihnen in der Regel die bestmögliche Beratung bieten.
Das Hauptziel sollte stets darin bestehen, das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen, um eine öffentliche Anklage zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird der Strafverteidiger darauf hinarbeiten, dass Sie unter den gegebenen Umständen möglichst milde behandelt werden.
Mustafa Üstün ist seit 2008 als Rechtsanwalt tätig. Sein Schwerpunkt als Fachanwalt für Strafrecht liegt in der Strafverteidigung bei Verbrechen und anderen schweren Delikten, insbesondere im Bereich der Drogendelikte. Er übernimmt die Strafverteidigung von Mandanten aus Frankfurt am Main und darüber hinaus, insbesondere in schweren Fällen.
Fachanwalt für Strafrecht
Weshalb sich eine erstklassige Strafverteidigung bezahlt macht
Fehler vermeiden
Bei der Strafverteidigung haben Sie keine zweite Chance. Werden hier Fehler gemacht, müssen Sie die ausbaden.
Schätzt Ihr Strafverteidiger die Situation falsch ein oder nutzt er aussichtsreiche Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung nicht, lässt sich das in aller Regel nicht mehr korrigieren. Und selbst wenn dies doch einmal gelingen sollte und die Berufung oder Revision erfolgreich ist, bedeutet das für Sie eine unnötige Verlängerung der quälenden Zeit der Ungewissheit – mitunter auch der Haft.
Ein erfahrener und spezialisierter Strafverteidiger schöpft alle Möglichkeiten für eine erfolgreiche Strafverteidigung aus und garantiert ein optimales Ergebnis im Sinne seiner Mandanten.
Schnell und richtig reagieren
Wer ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät, erfährt enorme Einschränkungen und Zumutungen: Hausdurchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Ausforschung intimster Lebensbereiche u.v.m.
Das alles hat in einem strikten rechtsstaatlichen Rahmen zu erfolgen. Demzufolge stellt die Strafprozessordnung dem Strafverteidiger eine Vielfalt an rechtlichen Mitteln zur Verfügung, um auf das Verfahren einzuwirken.
Um den Interessen seines Mandanten bestmöglich zu dienen, muss das richtige Instrument im richtigen Moment in der richtigen Art und Weise eingesetzt werden. Das kann ein auf die Strafverteidigung spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht am besten.
Existenz sichern
Bei Verbrechen und schweren Straftaten drohen lange Haftstrafen. Und schon die im Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführten Maßnahmen sind für den Betroffenen existenzgefährdend oder gar existenzvernichtend.
Wenn Sie in Untersuchungshaft geraten, ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei Selbständigen die Insolvenz oft unvermeidlich. Auch die Beschlagnahme Ihres PCs kann Sie handlungsunfähig machen, ebenso die Sperre Ihres Bankkontos.
Ein sorgfältig arbeitender und erfahrener Verteidiger hat diese negativen Folgen immer im Blick und unternimmt alles, um Ihre Existenz zu sichern.
Strafverteidiger aus Leidenschaft
Mustafa Üstün ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich als Fachanwalt für Strafrecht ganz auf die Strafverteidigung bei Verbrechen und anderer schweren Straftaten spezialisiert.
Von seiner Kanzlei in Frankfurt am Main aus betreut er Mandanten im Großraum Frankfurt und weit darüber hinaus.
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