Adhäsionsantrag
Der Adhäsionsantrag ist ein prozessuales Instrument, mit dem das Opfer einer Straftat seine zivilrechtlichen Ansprüche (z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) direkt im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen kann. Ziel ist eine schnelle und einheitliche Entscheidung ohne gesondertes Zivilverfahren.
Rechtsgrundlage
§§ 403 ff. StPO – Adhäsionsverfahren.
Tatbestandsmerkmale / Voraussetzungen
- Antragsberechtigung: Geschädigte einer Straftat, die zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat herleiten können.
- Zulässige Ansprüche: Schadensersatz (§ 249 BGB), Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und Herausgabeansprüche.
- Form: Schriftlicher oder mündlicher Antrag beim Strafgericht, frühestens ab Erhebung der öffentlichen Klage.
- Zeitpunkt: Möglich bis zum Ende der Hauptverhandlung.
Rechte und Wirkung
- Das Strafgericht entscheidet im Strafurteil auch über die zivilrechtlichen Forderungen des Geschädigten.
- Ein gesondertes Zivilverfahren wird dadurch vermieden.
- Das Urteil wirkt wie ein zivilrechtliches Urteil und ist vollstreckbar.
Strafprozessuale Bedeutung
Der Adhäsionsantrag ermöglicht dem Opfer, Schadensausgleich und Strafverfolgung in einem Verfahren zu verbinden. Dadurch wird das Opfer entlastet und erhält schneller Rechtssicherheit.
Merksatz
Adhäsionsantrag (§§ 403 ff. StPO): Geschädigte können im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Schadensersatz) direkt gegen den Täter geltend machen.
