Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel. Eine Berufung kann man gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen. Bei der Berufung handelt es sich um die zweite Tatsacheninstanz. Im Berufungsverfahren wird das Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft.
Gegen ein Urteil des Landgerichts kann man keine Berufung einlegen!
Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.
Hinweis: Auch die Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen.