Computerbetrug
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Der Computerbetrug ist ein spezieller Betrugstatbestand, der nicht die Täuschung eines Menschen, sondern die Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen erfasst. Er schützt das Vermögen im Zusammenhang mit automatisierten Abläufen.
- Tatobjekt: Vermögen
- Tathandlung: Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs durch
- unrichtige Gestaltung von Programmen,
- Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten,
- unbefugte Verwendung von Daten oder
- sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf.
- Voraussetzung: Die Manipulation muss zu einem Vermögensschaden führen.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen (§ 263a II StGB) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
