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Gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 StGB)

in /von Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Der gewerbsmäßige Betrug ist eine besonders schwere Form des Betruges. Er ist in § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB geregelt und liegt vor, wenn der Täter sich durch wiederholte Begehung von Betrugstaten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will.


Voraussetzungen des gewerbsmäßigen Betrugs

Damit ein Betrug als gewerbsmäßig eingestuft wird, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Grundtatbestand des Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB): Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden.
  • Bereicherungsabsicht: Der Täter handelt mit Vorsatz, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
  • Gewerbsmäßigkeit: Die wiederholte Begehung soll eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle darstellen. Hierbei genügt bereits der Vorsatz, durch wiederholte Betrugstaten Einkünfte zu erzielen – es muss nicht tatsächlich mehrfach gehandelt worden sein.

Strafrahmen

Der Strafrahmen ist gegenüber dem einfachen Betrug erhöht:

  • Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 263 Abs. 3 StGB).
  • Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich.

Damit gehört der gewerbsmäßige Betrug zu den Verbrechenstatbeständen, die bereits im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe bedroht sind.


Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konkretisiert den Begriff der Gewerbsmäßigkeit:

  • Gewerbsmäßig handelt auch, wer nur einen Teil der Beute oder einen sogenannten „Tatlohn“ erhält, wenn er planmäßig und wiederholt handelt (BGH, Urteil vom 26.02.2025 – 2 StR 480/24).
  • Entscheidend ist die Absicht, sich durch mehrere Taten eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern. Schon ein geplanter zweiter Fall genügt (BGHSt 50, 347).

Praxisrelevanz

Der gewerbsmäßige Betrug spielt in der Praxis vor allem bei Betrugsserien eine Rolle, etwa:

  • Schockanrufe oder „Enkeltrick“
  • Internetbetrug (Fake-Shops, Phishing)
  • Waren- und Abonnementbetrug
  • Sozialleistungsbetrug

Für Beschuldigte ist die Einstufung als gewerbsmäßig entscheidend, da sie den Strafrahmen deutlich verschärft und Freiheitsstrafen ohne Bewährung sehr wahrscheinlich werden lässt.


Häufige Fragen (FAQ)

Was ist gewerbsmäßiger Betrug?

Gewerbsmäßiger Betrug liegt vor, wenn jemand Betrugstaten begeht, um sich daraus eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

Wie hoch ist die Strafe bei gewerbsmäßigem Betrug?

Die Strafe reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 263 Abs. 3 StGB). Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich.

Worin liegt der Unterschied zwischen einfachem und gewerbsmäßigem Betrug?

Beim einfachen Betrug droht auch eine Geldstrafe. Beim gewerbsmäßigen Betrug liegt ein besonders schwerer Fall vor, bei dem die Strafe zwingend im Bereich der Freiheitsstrafe liegt.


https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png 0 0 Rechtsanwalt Mustafa Üstün https://xn--strafverteidiger-stn-5ecc.de/wp-content/uploads/2024/08/Mustafa-Uestuen-Logo-2100x600-1-1030x294.png Rechtsanwalt Mustafa Üstün2025-08-31 20:32:072025-08-31 20:32:08Gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 StGB)

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