Hinreichender Tatverdacht
Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Angeschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat und er in der Hauptverhandlung daher entsprechend verurteilt wird.
Wenn der hinreichende Tatverdacht vorliegt, erlässt das Gericht einen Beschluss. Das Hauptverfahren wird damit eröffnet (Eröffnungsbeschluss).