Kapitalanlagebetrug
Der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) Anleger vor falschen Informationen schützen. Der Täter macht unrichtige Angaben oder verschweigt wesentliche Umstände über Kapitalanlagen (z. B. Fonds, Aktien, Beteiligungen).
- Tatobjekt: Vermögen der Anleger
- Tathandlung: Falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen bei Kapitalanlagen
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
