Körperverletzung § 223 StGB – Definition, Merkmale, Strafe
Die Körperverletzung nach § 223 StGB ist das Grunddelikt aller Körperverletzungsstraftaten. Sie schützt die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit einer Person. Bereits vergleichsweise leichte Eingriffe – wie eine Ohrfeige oder das Zufügen kleinerer Verletzungen – können eine strafbare Körperverletzung darstellen.
Rechtsgrundlage
- § 223 Strafgesetzbuch (StGB) – Körperverletzung
Tatbestandsmerkmale
Tathandlung
- Körperliche Misshandlung: Jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Beispiele: Schläge, Tritte, gewaltsames Festhalten.
- Gesundheitsschädigung: Das Hervorrufen oder Verschlimmern eines krankhaften Zustands. Beispiele: Knochenbruch, Prellungen, Infektionen oder Vergiftungen.
Vorsatz
Der Täter muss vorsätzlich handeln. Ausreichend ist bereits bedingter Vorsatz, wenn er die Verletzung des Opfers billigend in Kauf nimmt.
Kausalität & objektive Zurechnung
Zwischen Handlung und Verletzung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Die Verletzung muss dem Täter auch objektiv zurechenbar sein.
Versuch
Auch der Versuch ist strafbar (§§ 22, 23 StGB). Schon das gezielte Ausholen zum Schlag kann den Versuch begründen.
Abgrenzung zu Qualifikationen
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): bei Einsatz von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder lebensgefährdenden Methoden.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): wenn dauerhafte oder gravierende Schäden eintreten, z. B. Verlust eines Sinnesorgans.
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): wenn die Verletzung ohne Vorsatz, aber durch Sorgfaltspflichtverletzung erfolgt.
Strafrahmen
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
- Geldstrafe
Die Strafe hängt stark von den Umständen ab:
- Ersttäter erhalten häufig Geldstrafen.
- Bei wiederholten Taten oder erheblichen Verletzungen droht eine Freiheitsstrafe.
Verjährung
Die einfache Körperverletzung verjährt in der Regel nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB).
Beispiele aus der Praxis
- Faustschlag mit Nasenbeinbruch.
- Stoßen, sodass das Opfer stürzt und sich verletzt.
- Verabreichen von Substanzen, die Übelkeit oder Krankheit auslösen.
- Ohrfeige, die Schmerzen und Rötungen hinterlässt.
Kurzer Merksatz
§ 223 StGB – Körperverletzung: Jede vorsätzliche körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung ist strafbar.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Körperverletzung nach § 223 StGB vor?
Schon geringfügige Eingriffe wie eine Ohrfeige können genügen, wenn dadurch das Wohlbefinden oder die Gesundheit beeinträchtigt wird.
Welche Strafe droht?
Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das Strafmaß hängt von Schwere, Motivation und Vorstrafen ab.
Ist auch der Versuch strafbar?
Ja, der Versuch wird ebenso verfolgt. Schon ein gezielter Schlagversuch kann strafbar sein.
Was ist der Unterschied zur gefährlichen Körperverletzung?
Bei § 224 StGB kommen erschwerende Umstände hinzu (z. B. Waffen, gemeinschaftliches Vorgehen). Diese werden deutlich härter bestraft.
