Kreditbetrug
Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Der Kreditbetrug betrifft das Vertrauen der Banken und Kreditgeber. Er wird durch unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers begangen.
- Tatobjekt: Vermögen von Kreditinstituten
- Tathandlung: Täuschung über wirtschaftliche Verhältnisse bei Kreditanträgen
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
