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Revision

in /von Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Die Revision ist ein Rechtsmittel. Im Revisionsverfahren findet keine Tatsachenprüfung statt. Der festgestellte Sachverhalt wird als wahr unterstellt. Es findet lediglich eine rechtliche Prüfung statt.

Die Revision kann gegen Urteil des Landgerichts oder des Oberlandgerichts eingelegt werden. Außerdem kann die Revision gegen Berufungsurteile (Entscheidung der II. Instanz) oder gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgericht eingelegt werden. Letzteres wird auch Sprungrevision genannt.

Die Revision muss innerhalb einer Woche nach der Verkündung des Urteils eingelegt werden.

Im Unterschied zur Berufung muss die Revision begründet werden.

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