Subventionsbetrug
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Der Subventionsbetrug schützt die ordnungsgemäße Vergabe staatlicher Subventionen. Er liegt vor, wenn ein Täter über subventionserhebliche Tatsachen falsche Angaben macht oder solche Tatsachen pflichtwidrig verschweigt.
- Tatobjekt: Vermögen der öffentlichen Hand
- Tathandlung: Falsche/unvollständige Angaben oder zweckwidrige Verwendung von Subventionen
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre (§ 264 V StGB).
