Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung für Täter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder schweren seelischen Störung Straftaten begehen. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Behandlung des Täters.
Rechtsgrundlage
§ 63 StGB – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Tatbestandsmerkmale / Voraussetzungen
- Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB).
- Begehung einer rechtswidrigen Tat infolge der psychischen Störung.
- Gefährlichkeitsprognose: Es besteht die Gefahr, dass der Täter künftig erhebliche rechtswidrige Taten begeht.
Inhalt der Maßregel
- Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
- Unbefristet: Die Dauer hängt von der Gefährlichkeitsprognose ab.
- Regelmäßige Überprüfung durch das Gericht (§ 67e StGB).
Besonderheiten
- Die Maßregel ist oft deutlich länger als eine Freiheitsstrafe.
- Sie endet erst, wenn keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr besteht.
Merksatz
§ 63 StGB: Unterbringung psychisch kranker Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit oder erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit.
