Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist ein Zwangsmittel. Die Untersuchungshaft ist in den §§ 112 ff. StPO geregelt.
Die Untersuchungshaft kann während des Vorverfahrens und nach Erhebung der Anklage angeordnet werden.
Die Anordnung ergeht durch Haftbefehl.
Ziel der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Verfahrens und damit der effektiven Strafrechtspflege.