Zeuge
Der Zeuge ist ein Beweismittel. Als Zeuge ist jede Person anzusehen, die in einer Strafsache, welche nicht gegen sie selbst gerichtet ist, über ihre Wahrnehmungen über Tatsachen Auskunft erteilen soll.
Zeugen müssen gemäß § 51 StPO erscheinen und gemäß § 57 StPO wahrheitsgemäß aussagen. Andernfalls können sich Zeugen selber gemäß § 153 StPO strafbar machen. Gegebenenfalls müssen Zeugen die Aussage gemäß § 59 StPO beeiden.
Allerdings müssen Zeugen sich nicht selber belasten. Es gilt der Nemo-tenetur-Grundsatz. In Ausnahmefällen kann der Zeuge also seine gesamte Aussage verweigern.