Mustafa Üstün – Strafverteidiger

Mustafa Üstün – Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht

Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten

Wenn Sie mit dem Vorwurf eines Wirtschaftsdelikts konfrontiert sind, ist eine Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten in Frankfurt durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend. Fehler im frühen Stadium können später kaum noch korrigiert werden

Wirtschaftsstrafverfahren gehören zu den komplexesten Bereichen des Strafrechts. Sie betreffen häufig Unternehmer, Manager oder Freiberufler und haben neben möglichen Freiheitsstrafen auch gravierende berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen: Berufsverbot, Reputationsverlust, Schadensersatzforderungen oder Insolvenz.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main verteidigt Rechtsanwalt Mustafa Üstün Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie ist entscheidend, da Wirtschaftsstrafsachen meist auf umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Polizei beruhen.

Kontaktformular WirtschaftsStrafR

Wie ist Ihre Situation?

Zutreffendes bitte anklicken!

Wer ist betroffen?
Sind die Strafverfolgungsbehörden bereits aktiv geworden?
Wurden Sie bzw. der Betroffene festgenommen?
Haben Sie bereits ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter erhalten (z. B. Anhörungsschreiben, Vorladung, Anklageschrift)?
Möchten Sie dem Anwalt die Unterlagen zur kostenlosen Überprüfung zur Verfügung stellen?

Maximale Dateigröße: 20MB

Um welchen Tatvorwurf geht es?
Wird gesendet

Besonderheiten bei der Verteidigung in Wirtschaftsdelikten

Die Verteidigung in Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität unterscheidet sich deutlich von „klassischen“ Strafsachen wie Körperverletzung oder einfachem Diebstahl.

Komplexe Ermittlungen

Wirtschaftsstrafsachen werden oft von Sonderdezernaten der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung geführt

Ermittlungen können sich über Monate oder Jahre ziehen und riesige Aktenumfänge umfassen.

Spezialwissen erforderlich

Neben strafrechtlichem Fachwissen sind Kenntnisse im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht erforderlich.

Fehler entstehen häufig bei der rechtlichen Bewertung von unternehmerischen Risiken – die Grenze zwischen erlaubtem wirtschaftlichem Handeln und strafbarer Tat ist oft fließend.

Wirtschaftliche und berufliche Folgen

Schon das Ermittlungsverfahren kann für Unternehmer, Geschäftsführer oder leitende Angestellte existenzbedrohend sein.

Neben einer Freiheitsstrafe drohen Berufsverbote, der Verlust von Zulassungen oder das Ende der wirtschaftlichen Existenz.

Frühes Eingreifen ist entscheidend

Der Verteidiger kann oft bereits im Ermittlungsverfahren eingreifen: etwa durch Akteneinsicht, die Anfechtung von Durchsuchungen oder die Abwehr von Haftbefehlen.

Ziel ist es, die Sache möglichst früh aus dem Strafverfahren herauszuhalten – etwa durch Einstellung gegen Auflagen.

Reputationsschutz

Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten ziehen häufig Medieninteresse auf sich. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie berücksichtigt daher auch den Schutz der öffentlichen Reputation.


Rechtsanwalt Mustafa Üstün, Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main, ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert und kennt die juristischen, wirtschaftlichen und persönlichen Besonderheiten dieser Verfahren.

Wirtschaftskriminalität

Typische Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind:

  • Geldwäsche (§ 261 StGB)

  • Betrug (§ 263 StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

  • Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Rechtsanwalt Mustafa Üstün verfügt über umfassende Erfahrung als Strafverteidiger im gesamten Bereich der Wirtschaftskriminalität. In Frankfurt am Main sind Sie bei ihm in den besten Händen.

Geldwäsche (§ 261 StGB)

Die Geldwäsche dient der Bekämpfung von Kriminalitätserlösen. Wer Gegenstände, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen, verbirgt oder deren Herkunft verschleiert, macht sich strafbar.

Problemfelder:

  • Abgrenzung zwischen bloßer Verwendung und Verschleierungshandlung.

  • Sorgfaltspflichten von Banken und Unternehmern – häufig Ermittlungen gegen Unbeteiligte.

  • BGH: Bereits das Überweisen von Geldbeträgen auf ein Auslandskonto kann Geldwäsche darstellen (BGH, 1 StR 462/13).

Betrug (§ 263 StGB)

Der Betrug setzt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden voraus.

Problemfelder:

  • Eingehungsbetrug: schon das Eingehen eines Vertrages mit falschen Angaben kann strafbar sein.

  • Subventionsbetrug und Corona-Hilfen: besonders aktuell, oft Streit um Täuschungsvorsatz.

  • BGH: Stellt klar, dass bereits die objektive Zweckverfehlung bei Subventionszahlungen Betrug sein kann (BGH, 1 StR 112/21).

Untreue (§ 266 StGB)

Die Untreue umfasst Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht oder Treuebruch.

Problemfelder:

  • Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung.

  • Vorstandshaftung: wann ist eine riskante Investition bereits Untreue?

  • BGH: Betont, dass die Grenze zur Strafbarkeit erst überschritten ist, wenn evident gegen wirtschaftliche Interessen verstoßen wird (BGH, 5 StR 521/13).

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Der § 266a StGB stellt die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen unter Strafe.

Problemfelder:

  • Scheinselbständigkeit – oft umstritten, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

  • Organhaftung: Geschäftsführer kann persönlich strafbar sein, auch wenn die GmbH insolvent ist.

  • BGH: Geschäftsführer haften auch dann, wenn sie Löhne auszahlen, aber keine Sozialabgaben abführen (BGH, 1 StR 290/13).

Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)

Die Insolvenzdelikte schützen Gläubigerinteressen. Strafbar sind u. a. Vermögensverschiebungen, falsche Buchführung oder das Unterlassen von Insolvenzanträgen.

 Problemfelder:

  • Zeitpunkt der Insolvenzreife: Ab wann ist ein Insolvenzantrag zwingend?

  • Pflichtverletzungen von Geschäftsführern.

  • BGH: Das Verschweigen von Vermögenswerten im Insolvenzverfahren erfüllt bereits den Tatbestand der Bankrottstraftat (BGH, 1 StR 586/15).

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Die Steuerhinterziehung ist das Kernstück des Steuerstrafrechts. Strafbar ist, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt.

Problemfelder:

  • Selbstanzeige – wann wirkt sie strafbefreiend?

  • Abgrenzung zwischen fahrlässiger Steuerverkürzung und Vorsatz.

  • BGH: Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn vollständig und rechtzeitig (BGH, 1 StR 607/15).

Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten Frankfurt – wichtige Verhaltensregeln

Wenn Sie mit dem Vorwurf eines Wirtschaftsdelikts konfrontiert sind, ist eine Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten in Frankfurt durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend. Fehler im frühen Stadium können später kaum noch korrigiert werden. Nur eine professionelle Strafverteidigung stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Weichen für ein erfolgreiches Verfahren richtig gestellt werden.

Keine Aussagen ohne Anwalt

  • Machen Sie konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

  • Auch scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

  • Eine wirksame Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten Frankfurt beginnt immer mit dem Rat: „Schweigen ist Gold.“

Keine Unterlagen freiwillig herausgeben

  • Übergeben Sie keine Geschäftsunterlagen, Datenträger oder Passwörter ohne formelle Sicherstellung.

  • Warten Sie ab, ob eine Durchsuchung oder richterliche Anordnung vorliegt.

  • Nur Ihr Strafverteidiger kann prüfen, welche Herausgabe rechtlich notwendig ist.

Ruhe bewahren bei Hausdurchsuchung

  • Versuchen Sie nicht, Unterlagen zu vernichten oder Ermittler aufzuhalten.

  • Bleiben Sie ruhig und kooperativ – ohne Angaben zur Sache zu machen.

  • Kontaktieren Sie sofort Ihren Fachanwalt für die Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten in Frankfurt.

Sofort anwaltliche Hilfe einschalten

  • Nur ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen.

  • Erst mit Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

  • Eine frühzeitige Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten Frankfurt erhöht die Chancen erheblich, dass das Verfahren eingestellt wird.

Keine Kommunikation mit Presse oder Geschäftspartnern

  • Äußern Sie sich weder öffentlich noch intern vorschnell zu den Vorwürfen.

  • Überlassen Sie die Kommunikation ausschließlich Ihrem Strafverteidiger.

  • So schützen Sie Ihre Reputation und vermeiden zusätzliche Risiken.


Telefon Frankfurt: 069 257 37 5268
WhatsApp: 0151 4635 9133

So gehen wir vor:

  • Jetzt

    Sie rufen uns an:

    069 25737 5268

    Wenn möglich, werden Sie sofort zum Anwalt durchgestellt – sonst vereinbaren wir einen Rückruf. Oder füllen Sie gleich einfach das Formular aus oder schreiben eine WhatsApp. →weiter

  • Sie sprechen mit dem Anwalt.

    Schildern Sie Ihren Fall und Sie erhalten wertvolle Hinweise für das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten.

    Schnellstmöglich

  • Sie sind überzeugt?

    Dann beauftragen Sie den Anwalt mit Ihrer Strafverteidigung.

    Die dazu erforderliche Strafprozessvollmacht wird Ihnen umgehend zugesandt.

  • Der Anwalt übernimmt Ihre Strafverteidigung und kämpft für Ihre Rechte.

    Welche Schritte der Anwalt für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung unternimmt, ergibt sich aus den Besonderheiten in Ihrem speziellen Fall. Der Anwalt stimmt sich im Detail mit Ihnen ab und hält Sie immer auf dem Laufenden.

    In aller Regel sofort.